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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Vertriebspartnerschaft im Rahmen des Produkts ZiRi DENT
Stand: August 2026 § 1 Geltungsbereich (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der Patentibus GmbH, Schützenstr. 35, 49084 Osnabrück (nachfolgend „Anbieter"), und Unternehmen, Gewerbetreibenden oder sonstigen juristischen Personen des öffentlichen oder privaten Rechts (nachfolgend „Vertriebspartner"), die über die Website www.ziri-dent.com/partner oder auf anderem Weg Kontakt zum Anbieter aufnehmen, um Informationen über eine mögliche Vertriebspartnerschaft für das Produkt ZiRi DENT zu erhalten oder eine solche Partnerschaft einzugehen. (2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB. Ein Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. (3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertriebspartners werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. (4) Diese AGB gelten in ihrer jeweils zum Zeitpunkt der Kontaktaufnahme bzw. des Vertragsschlusses aktuellen Fassung. Der Anbieter behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern, zu ergänzen oder durch individuelle Vereinbarungen zu ersetzen. § 2 Vertragsgegenstand und Zustandekommen einer Zusammenarbeit (1) Diese AGB regeln zunächst allgemein die Rahmenbedingungen der unverbindlichen Kontaktaufnahme sowie der Anbahnung einer möglichen Vertriebspartnerschaft für das patentierte Produkt ZiRi DENT. (2) Eine über die reine Informationsbereitstellung hinausgehende, rechtlich bindende Zusammenarbeit zwischen dem Anbieter und einem Vertriebspartner kommt ausschließlich durch Abschluss eines gesonderten, individuell verhandelten Vertriebspartner- bzw. Händlervertrags zustande. Die vorliegenden AGB begründen für sich genommen keinen Anspruch auf Belieferung, Zusammenarbeit oder Aufnahme in ein Partnernetzwerk. (3) Der Anbieter behält sich vor, mit unterschiedlichen Vertriebspartnern unterschiedliche, individuelle Sondervereinbarungen zu treffen, die von diesen AGB abweichen können, insbesondere hinsichtlich Konditionen, Gebietsschutz, Mindestabnahmemengen, Preisen, Laufzeiten und Kündigungsfristen. Aus dem Abschluss einer Sondervereinbarung mit einem Vertriebspartner kann kein anderer Vertriebspartner einen Anspruch auf gleichlautende Konditionen ableiten. (4) Bis zum Zustandekommen eines gesonderten schriftlichen Vertriebspartnervertrags besteht zwischen den Parteien lediglich ein unverbindliches, vorvertragliches Kontakt- bzw. Anbahnungsverhältnis, aus dem keine Lieferpflicht, keine Abnahmepflicht und kein Anspruch auf Fortsetzung der Gespräche entsteht. § 3 Anfrage und Registrierung als Interessent (1) Die Übermittlung einer Anfrage über das auf der Website bereitgestellte Kontaktformular oder auf anderem Weg begründet noch keine vertragliche Bindung, sondern dient ausschließlich der unverbindlichen Kontaktaufnahme. (2) Der Interessent versichert, dass die von ihm im Rahmen der Anfrage gemachten Angaben zutreffend und vollständig sind. Der Anbieter behält sich vor, Anfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn Zweifel an der Eignung, Bonität oder Seriosität des Interessenten bestehen. (3) Der Anbieter ist bemüht, eingehende Anfragen zeitnah zu bearbeiten, kann jedoch keine bestimmte Reaktionszeit garantieren. § 4 Rechte an Marke, Patent und Produkt (1) Sämtliche Rechte an der Marke ZiRi DENT, an dem zugrundeliegenden Patent, dem geschützten Design sowie an sämtlichen Produktbezeichnungen, Logos, Abbildungen, Texten und sonstigen Inhalten im Zusammenhang mit ZiRi DENT verbleiben ausschließlich beim Anbieter bzw. den jeweiligen Rechteinhabern. (2) Eine Nutzung der Marke, des Patents, des Designs oder sonstiger Schutzrechte durch den Vertriebspartner, insbesondere im Rahmen von Marketing- und Vertriebsmaßnahmen, bedarf einer gesonderten, ausdrücklichen und in der Regel schriftlichen Gestattung durch den Anbieter und wird, sofern erforderlich, im jeweiligen Vertriebspartnervertrag näher geregelt. (3) Dem Vertriebspartner wird durch die Kontaktaufnahme, den Erhalt von Informationsmaterial oder Gesprächen mit dem Anbieter keine Lizenz und kein sonstiges Nutzungsrecht an den vorgenannten Schutzrechten eingeräumt, soweit dies nicht ausdrücklich gesondert vereinbart wird. § 5 Informations- und Marketingunterlagen (1) Vom Anbieter zur Verfügung gestellte Produktinformationen, Bildmaterial, Marketingunterlagen und sonstige Unterlagen (nachfolgend „Unterlagen") werden dem Interessenten bzw. Vertriebspartner ausschließlich zum Zweck der Prüfung und Vorbereitung einer möglichen bzw. bestehenden Vertriebspartnerschaft überlassen. (2) Eine Weitergabe der Unterlagen an Dritte außerhalb des eigenen Unternehmens sowie eine Veröffentlichung oder anderweitige Verwendung, die über den in Absatz 1 genannten Zweck hinausgeht, ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters nicht gestattet. (3) Die Unterlagen werden nach bestem Wissen erstellt; eine Gewähr für Vollständigkeit, Aktualität oder Richtigkeit sämtlicher Angaben wird, soweit gesetzlich zulässig, nicht übernommen. § 6 Vertraulichkeit (1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Anbahnung und – sofern es dazu kommt – der Durchführung einer Vertriebspartnerschaft erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung an Dritte weiterzugeben. (2) Als vertraulich gelten insbesondere Informationen zu Konditionen, Konzepten, technischen Details, Geschäftsgeheimnissen sowie sämtliche als vertraulich gekennzeichneten oder erkennbar vertraulichen Unterlagen. (3) Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt auch über die Beendigung der Gespräche bzw. einer etwaigen Zusammenarbeit hinaus fort, sofern nicht gesondert etwas anderes vereinbart wird. § 7 Haftung (1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. (2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Zusammenarbeit überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertriebspartner regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. (3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. (4) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. § 8 Laufzeit, Beendigung der Gespräche (1) Sowohl der Anbieter als auch der Interessent bzw. Vertriebspartner können die Gespräche über eine mögliche Zusammenarbeit jederzeit und ohne Angabe von Gründen beenden, solange kein gesonderter Vertriebspartnervertrag geschlossen wurde. (2) Die Kündigung eines bereits geschlossenen Vertriebspartnervertrags richtet sich ausschließlich nach den dort getroffenen individuellen Regelungen. § 9 Änderungen dieser AGB Der Anbieter behält sich vor, diese AGB im Zuge der Weiterentwicklung des Vertriebspartnerprogramms, aus rechtlichen Gründen oder zur Anpassung an geänderte tatsächliche Gegebenheiten jederzeit zu ändern. Für bereits abgeschlossene individuelle Vertriebspartnerverträge gelten Änderungen dieser AGB nur, soweit dies dort ausdrücklich vorgesehen ist oder gesondert vereinbart wird. § 10 Schlussbestimmungen (1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). (2) Ist der Vertriebspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Geschäftsbeziehung der Sitz des Anbieters. Gleiches gilt, wenn der Vertriebspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. (3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt, soweit vorhanden, die gesetzliche Regelung. (4) Individuelle vertragliche Vereinbarungen mit einzelnen Vertriebspartnern, insbesondere im Rahmen gesondert geschlossener Vertriebspartnerverträge, gehen den Regelungen dieser AGB im Zweifel vor.